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Wigwam Leistungen - klar definiert.

BERATUNG

Wir beraten von Gewalt bedrohte oder betroffene Kinder und Jugendliche, deren Angehörige, Helfer oder involvierte KooperationspartnerInnen.

Die Erstberatung erfolgt in der Regel per Telefon, in weiterer Folge werden Termine in unseren Beratungsstellen vereinbart.

PSYCHOTHERAPIE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

In der Beratung wird über die Notwendigkeit und das Ausmaß von Psychotherapie entschieden. Wir legen Wert darauf, dass vor Beginn die Bedingungen für eine Psychotherapie hergestellt werden müssen  – vor allem der Schutz vor Gewalt. In keinem Fall darf Therapie den Zweck verfolgen, mit Gewalt in welcher Form auch immer, besser umgehen zu können.

PROZESSBEGLEITUNG

Wir übernehmen im Falle einer Anzeige oder bei einem Gerichtsverfahren die psychosoziale Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung nehmen parallel dazu unsere VertrauensanwältInnen wahr. Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet: Wir informieren die Opfer und die Angehörigen zu allen Konsequenzen und Folgen einer Anzeige und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Wir begleiten die Betroffenen bei den Einvernahmen durch die Polizei, der kontradiktorischen Einvernahme und der Hauptverhandlung bei Gericht.

Ebenso wichtig ist die persönliche Beratung und Betreuung während der zumeist belastenden Zeit eines Verfahrens. Die Ängste, die  Ohnmacht, die Trauer und die  Wut der Betroffenen erfordern besondere Aufmerksamkeit. [www.pb-fachstelle.at]

PRÄVENTION

Die beste Investition gegen Gewalt ist Prävention. Im Gegensatz zu den oben genannten Leistungen ist Prävention nicht immer fallbezogen. Das Ziel ist  die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung früh zu erkennen oder zu verhindern.