Kinderschutz ist Erwachsenensache

Im Durchschnitt muss sich ein von Gewalt betroffenes Kind 5-7 Mal an einen Erwachsenen wenden, ehe jemand zu seinem Schutz aktiv wird. Wir nehmen das ernst: Kinderschutz lebt von Kooperation. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist von der Sensibilität und der Aufmerksamkeit der Erwachsenen abhängig.

Das Wigwam ist eng mit professionellen Kooperationspartnern vernetzt. Wir kooperieren mit der Kinder- und Jugendhilfe, SozialpädagogInnen, Wohngemeinschaften und Schulen,…

Angehörige, Freunde und andere Vertrauenspersonen von Kindern und Jugendlichen können sich ebenfalls jederzeit vertraulich an uns wenden.

Wigwam Leistungen – klar definiert

BERATUNG

Wir beraten von Gewalt bedrohte oder betroffene Kinder und Jugendliche, deren Angehörige, Helfer oder involvierte KooperationspartnerInnen.

Die Erstberatung erfolgt in der Regel per Telefon, in weiterer Folge werden Termine in unseren Beratungsstellen vereinbart.

PSYCHOTHERAPIE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

In der Beratung wird über die Notwendigkeit und das Ausmaß von Psychotherapie entschieden. Wir legen Wert darauf, dass vor Beginn die Bedingungen für eine Psychotherapie hergestellt werden müssen – vor allem der Schutz vor Gewalt. In keinem Fall darf Therapie den Zweck verfolgen, mit Gewalt in welcher Form auch immer, besser umgehen zu können.

PROZESSBEGLEITUNG

Wir übernehmen im Falle einer Anzeige oder bei einem Gerichtsverfahren die psychosoziale Prozessbegleitung. Die juristische Prozessbegleitung nehmen parallel dazu unsere VertrauensanwältInnen wahr. Psychosoziale Prozessbegleitung bedeutet: Wir informieren die Opfer und die Angehörigen zu allen Konsequenzen und Folgen einer Anzeige und zum Ablauf eines Strafverfahrens. Wir begleiten die Betroffenen bei den Einvernahmen durch die Polizei, der kontradiktorischen Einvernahme und der Hauptverhandlung bei Gericht.

Ebenso wichtig ist die persönliche Beratung und Betreuung während der zumeist belastenden Zeit eines Verfahrens. Die Ängste, die Ohnmacht, die Trauer und die Wut der Betroffenen erfordern besondere Aufmerksamkeit. [www.pb-fachstelle.at]

PRÄVENTION

Die beste Investition gegen Gewalt ist Prävention. Im Gegensatz zu den oben genannten Leistungen ist Prävention nicht immer fallbezogen. Das Ziel ist die Sensibilisierung und Aufklärung zum Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen, um eine Kindeswohlgefährdung früh zu erkennen oder zu verhindern.

Was wir NICHT tun

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir auch darauf hin, was wir nicht tun oder tun können. In diesen Fällen können wir in der Regel an die zuständigen Stellen verweisen.

  • Unterbringung von Personen
  • Finanzielle Hilfen
  • Erstellen von Gutachten und Befunden
  • Kinderbetreuung
  • Wahrheitsfindung
  • Lösung von Konflikten zwischen Erwachsenen (zB. bei Trennungen)
  • Erstatten einer Strafanzeige
  • Stellungnahmen bei Obsorgestreitigkeiten
  • Psychotherapie für Erwachsene

Unsere Prizipien

Bei unserer Arbeit und unserem Einsatz für Kinder und Jugendliche handeln wir nach klar definierten Prinzipien:

SCHUTZ

Der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt steht für uns an oberster Stelle.

PARTEILICHKEIT

Wir sind ausschließlich dem Kindeswohl verpflichtet und damit parteiisch. Das halten wir sowohl bei familiären oder Partnerschaftskonflikten als auch bei gerichtlichen Verfahren aufrecht. Die Parteilichkeit schließt auch aus, dass wir uns in privatem oder juristischem Rahmen an einer Wahrheitsfindung beteiligen.

VERSCHWIEGENHEIT

Kinder und Jugendliche dürfen sich auf unsere Verschwiegenheit verlassen. Inhalte von Beratungsgesprächen oder Psychotherapien dringen selbstverständlich niemals nach außen. Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls sind wir dazu verpflichtet, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren.

TRANSPARENZ

Wir agieren gegenüber unseren KlientInnen transparent. Wir informieren sie über Schritte, die wir machen müssen. Wir nehmen nicht hinter ihrem Rücken Kontakt mit Dritten auf.

KOSTENLOSIGKEIT

Unsere Leistungen sind sowohl für Kinder und Jugendliche als auch für Angehörige und Kooperationspartner kostenlos.

KEIN LIMIT

Unsere Leistungen pro Kind oder Jugendlichem sind nicht begrenzt. Der Bedarf der Betroffenen alleine entscheidet über die Intensität und Dauer unserer Beratung oder Psychotherapie. 

Formen der Gewalt

Wir unterscheiden vier Formen von Gewalt.
In der Regel treten diese unterschiedlichen Formen von Gewalt nicht isoliert voneinander auf.

  • Körperliche Gewalt
  • Sexuelle Gewalt
  • Seelische Gewalt und miterlebte Gewalt
  • Vernachlässigung